Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abzug der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.